Für die Umsetzung und Kontrolle des Programms Interreg Österreich-Tschechien 2021-2027 sind verschiedene Institutionen und Einrichtungen verantwortlich. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Akteure und ihrer Aufgaben:
- Begleitausschuss (BA)
Der Begleitausschuss ist ein gemeinsames Gremium, das auf Basis eines Abkommens zwischen den beiden Programmländern – Österreich und Tschechien – eingerichtet wurde.
Dieses bilateral besetzte Gremium ist unter anderem zuständig für:
- die Auswahl der geförderten Projekte,
- die Begleitung und Überwachung des Programmfortschritts,
- sowie die Umsetzung der im Programm definierten Prioritätsachsen und Ziele.
Der Ausschuss setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter Behörden, Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern sowie Repräsentantinnen und Repräsentanten der am Programm beteiligten Regionen beider Länder zusammen.
Eine vollständige Mitgliederliste des Begleitausschusses steht hier zum Download bereit: [Link: Download-Dokument]
- Verwaltungsbehörde (VB)
Die Verwaltungsbehörde ist ein unabhängiges Organ und für die Steuerung und Verwaltung des gesamten Programms Interreg Österreich-Tschechien 2021-2027 verantwortlich.
Zu ihren zentralen Aufgaben zählen:
- die Unterstützung des Begleitausschusses, insbesondere durch Bereitstellung aller entscheidungsrelevanten Informationen,
- die Kommunikation mit der Europäischen Kommission zu programmspezifischen Inhalten,
- die Ausstellung von EFRE-Förderverträgen,
- sowie die Sicherstellung transparenter und wirksamer Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden.
Die Funktion der Verwaltungsbehörde wird vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung wahrgenommen.
Kontaktinformationen zur VB finden Sie hier: [Link: Kontakte VB]
- Gemeinsames Sekretariat (GS)
Das Gemeinsame Sekretariat (GS) unterstützt sowohl die Verwaltungsbehörde als auch den Begleitausschuss bei der Umsetzung des Programms.
Seine Aufgaben umfassen insbesondere:
- die Information und Beratung potenzieller Antragstellender zur Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms,
- sowie die Begleitung und Unterstützung während des gesamten Projektzyklus – von der Antragstellung bis zum Projektende und gegebenenfalls auch während derPhase der Dauerhaftigkeit.
Das GS ist an zwei Standorten vertreten:
- in Pölten (Österreich)
- und in Brünn (Tschechische Republik).
Kontaktinformationen finden Sie hier: [Link: Kontakte GS]
- Nationalbehörde (NB)
Das Ministerium für regionale Entwicklung in Prag übernimmt die Funktion der Nationalbehörde für die tschechische Seite des Programms ([Link: Kontakte NB]).
In dieser Rolle:
- unterstützt es die Verwaltungsbehörde bei der Umsetzung des Programms in den tschechischen Regionen,
- und ist verantwortlich für die Ausstellung der Bescheide zur nationalen Kofinanzierung aus dem Staatshaushalt für tschechische Projektpartnerorganisationen.
- Regionale Koordinierungsstellen (RKs)
Die Regionalen Koordinierungsstellen (RKs) unterstützen Projektantragstellerinnen und Projektantragsteller bereits in der Antragsvorbereitungsphase durch individuelle Beratung.
Sie sind in folgenden Institutionen angesiedelt:
- auf österreichischer Seite: bei den Landesregierungen von Oberösterreich, Niederösterreich und Wien,
- auf tschechischer Seite: bei den Kreisämtern der Regionen Südböhmen, Südmähren und Vysočina.
Die Kontaktdaten der RKs finden Sie hier: [Link: Kontakte RK]
- Kontrollstellen
Die Kontrollstellen wurden gemäß Artikel 46 der Interreg-Verordnung (verlinken) eingerichtet. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben der Projektpartnerorganisationen zu prüfen.
Die Zuständigkeiten sind wie folgt geregelt:
- In Tschechien übernimmt das Zentrum für Regionale Entwicklung der Tschechischen Republik diese Funktion.
Eine Übersicht der tschechischen Kontrollstellen finden Sie hier: [Link: Liste Tschechien] - In Österreich liegt die Verantwortung bei den Landesregierungen der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Oberösterreich.
Eine Übersicht der österreichischen Kontrollstellen finden Sie hier: [Link: Liste Österreich]
Die jeweils zuständigen Kontrollstellen aller Projektpartnerorganisationen sind zudem im EFRE-Fördervertrag angeführt.
- Prüfbehörde
Die Prüfbehörde ist dafür zuständig zu prüfen, ob das Management- und Kontrollsystem des Programms effektiv und regelkonform funktioniert.
Der Sitz der Prüfbehörde befindet sich im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft in Österreich.
Kontaktinformationen finden Sie hier: [Link: Kontakte PB]