Wer ist wer?

Wer ist wer?

Eine Reihe von Institutionen und Einrichtungen sind für die Umsetzung und Kontrolle des Programms AT-CZ zuständig. Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Stellen und ihre Funktionen:

  • Begleitausschuss (BA)

    Ist ein gemeinsames, auf Grundlage eines Abkommens der am Programm beteiligten Mitgliedstaaten errichtetes, Gremium. Der bilateral (österreichisch-tschechisch) besetzte BA ist insbesondere für die Auswahl von Projekten und die Begleitung des Fortschrittes des Programms verantwortlich – im Rahmen der Durchführung der im Programm festgelegten Prioritätsachsen und Ziele. Der BA setzt sich aus VertreterInnen der relevanten Behörden beider Länder, VertreterInnen von SozialpartnerInnen und aus den verschiedenen am Programm beteiligten Regionen zusammen. Eine Liste der Mitglieder des Begleitausschusses können Sie hier einsehen.
  • Verwaltungsbehörde (VB)

    Ist ein unabhängiges Organ, das für die Steuerung und Verwaltung des gesamten Programms zuständig ist. Sie unterstützt die Tätigkeit des Begleitausschusses und stellt ihm Informationen zur Verfügung, die der Begleitausschuss für seine Entscheidungen braucht. Sie ist für die Übermittlung von programmrelevanten Informationen an die Europäische Kommission zuständig. Die VB stellt EFRE-Förderverträge aus und ist für die Gewährleistung von effektiven Maßnahmen zur Überprüfung von Beschwerden verantwortlich. Die Aufgabe der VB wird durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung wahrgenommen.
  • Gemeinsames Sekretariat (GS)

    Unterstützt die Tätigkeit der VB und des Begleitausschusses. Das GS stellt potentiellen AntragstellerInnen Informationen über die Möglichkeiten einer Finanzierung im Rahmen des Programms zur Verfügung und begleitet sie während des gesamten Projektzyklus. Das GS hat seinen Sitz in St. Pölten sowie in Brünn in der Tschechischen Republik.

  • Nationalbehörde (NB)

    Das Ministerium für Regionale Entwicklung in seiner Rolle als Nationalbehörde in Prag unterstützt die Verwaltungsbehörde bei der Programmumsetzung in den tschechischen Regionen und stellt die Bescheide für die nationale Kofinanzierung aus dem Staatshaushalt für tschechische Projektträger aus.

  • Regionale Koordinierungsstellen (RKs)

    Beraten die AntragstellerInnen in der Phase der Vorbereitung des Projektantrags. Sitz der RKs sind die Landesregierungen der Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich und Wien sowie die Kreisämter der tschechischen Kreise Südböhmen, Südmähren und Vysočina. Die Kontaktdaten der RKs können Sie hier einsehen.
  • Kontrollstellen

    Sind Stellen, die im Einklang mit Art. 46 der Interreg-Verordnung eingerichtet wurden. Ihre Aufgabe ist die Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben der ProjektträgerInnen. In Tschechien wurde die Funktion der Kontrollinstanz dem Zentrum für Regionale Entwicklung der Tschechischen Republik übertragen (eine Liste der Kontrollstellen in der Tschechischen Republik finden Sie hier), in Österreich den jeweiligen österreichischen Landesregierungen der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Oberösterreich (eine Liste der Kontrollstellen in Österreich finden Sie hier). Die zuständigen Kontrollstellen aller Projektpartnerorganisationen sind im EFRE-Vertrag angeführt.

  • Prüfbehörde 

    Prüft, ob das Management- und Kontrollsystem des Programms effektiv funktioniert. Der Sitz der Prüfbehörde ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft.