Antrag

Antrag

Gibt es im Programm Kontaktstellen, wo man Projektvorhaben besprechen kann?

JA. Hinsichtlich Projektvorhaben können die VertreterInnen der Regionalen Koordinierungsstellen (https://www.at-cz.eu/at/kontakte/regionale-stellen)  gegebenenfalls die MitarbeiterInnen des Gemeinsamen Sekretariats (https://www.at-cz.eu/at/kontakte/gemeinsames-sekretariat-js) konsultiert werden.

Muss der Projektantrag zweisprachig vorgelegt werden?

JA. Der Projektantrag inklusive des Budgets muss auf Deutsch und Tschechisch ausgearbeitet und eingereicht werden. Er darf nicht auf Englisch eingereicht werden.

Muss der Projektantrag, inkl. aller Anhänge auf Papier eingereicht werden?

NEIN. Der Antrag sowie alle verpflichtende Anhänge werden offiziell mittels dem elektronischen Monitoringsystem Jems eingereicht. Der Antrag muss nicht in ausgedruckter Form unterschrieben eingereicht werden.

Müssen alle Projektpartnerorganisationen ihren Sitz im Programmgebiet haben?

Österreichische Projektpartnerorganisationen: Es muss mindestens eine Projektpartnerorganisation ihren Sitz/Kompetenzen im Programmgebiet haben.

Tschechische Projektpartnerorganisationen: Die Projektpartnerorganisationen können ihren Sitz außerhalb des Programmgebiets haben. Das Projekt muss aber stets einen klaren Einfluss im Programmgebiet haben und die Einbindung von Projektpartnerorganisationen außerhalb des Programmgebiets muss gut begründet werden.

Gibt es eine maximale/minimale Umsetzungsdauer für Projekte?

NEIN. Die Umsetzungsdauer ist im Programm nicht definiert und ergibt sich aus der jeweiligen Projektlogik. Die Standardprojektdauer beträgt 36 Monate.

Die Umsetzung der Projekte muss jedoch bis spätestens 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein.

Welcher Unterschied besteht zwischen Output- und Ergebnisindikatoren?

Outputindikatoren: messen direkt die Outputs bzw. Maßnahmen, die während der Umsetzung bzw. bis zum Abschluss des Projekts erarbeitet bzw. umgesetzt werden. Über diese Ergebnisse informiert die Leadpartnerorganisation laufend im Projektbericht, sobald die Outputs erreicht wurden.

Ergebnisindikatoren: messen die längerfristige Wirkung des Projekts, d.h. nach Abschluss des Projekts. Für manche Indikatoren ist auch nach Projektende zu berichten, innerhalb der Phase der Dauerhaftigkeit.

Weitere Informationen zu den Output- und Ergebnisindikatoren finden Sie im Dokument „ Leitfaden zu den Output-und Ergebnisindikatoren“ und im Programmhandbuch.

Werden Einnahmen aufgezeichnet bzw. gemeldet?

NEIN. Direkte Einnahmen im Lauf der Projektumsetzung und nad Projektabschluss müssen weder aufgezeichnet noch gemeldet werden.

Wie wird das Kriterium der gemeinsamen Projektvorbereitung nachgewiesen?

Die gemeinsame Vorbereitung muss im Projektantrag beschrieben werden (Abschnitt C.7.5), weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Ist die Quantifizierung der Zielgruppen/Detailoutputs verpflichtend?

JA. Die Zielgruppen und Outputs müssen in den für die Beschreibung der Zielgruppe/des Outputs vorgesehenen Feldern quantifiziert werden.

Welche sprachlichen Anforderungen gelten für die Einreichung von Dokumenten im Rahmen einer Absichtserklärung (Letter of Intent)?

Diese Dokumente können einsprachig eingereicht werden.

Ist es notwendig, das Formular „Personalblatt“ zweisprachig einzureichen?

NEIN. Das Formular muss nur in der Sprache des jeweiligen Projektpartners eingereicht werden.

Ist es notwendig, die Beteiligung des strategischen Partners an dem Projekt in einem separaten Anhang zu dokumentieren?

NEIN. Strategische Partner müssen nur in dem entsprechenden Abschnitt des Projektantrags in Jems beschrieben werden.

Wie definiert sich die Rolle der strategischen Partnerorganisationen im Projekt?

Es handelt sich um Organisation, die an den Ergebnissen des Projektes interessiert sind und durch ich Know-How zur erfolgreichen Projektes beitragen. Sie verrechnen keine Kosten und unterzeichnen die Partnerschaftsvereinbarung nicht und sind somit nicht als Begünstigte des Programms zu klassifizieren. Beachten Sie, dass sich Projektpartnerorganisationen (inkl. Strategische Partnerorganisationen) gegenseitig nicht beauftragen bzw. beliefern dürfen.

Ist es möglich, bei der Unterzeichnung des Kooperationsabkommens elektronische und physische Unterschriften zu kombinieren?

NEIN. Eine Kombination der beiden Methoden ist nicht möglich.

Muss das Formular „Personalblatt“ zum Zeitpunkt des Projektantrags personalisiert sein (die Namen der Projektmitarbeiter müssen bekannt sein)?

NEIN. Das personalisierte Formular muss mit der ersten Projektabrechnung eingereicht werden (oder später, wenn der Mitarbeiter später zum Projekt stößt).

Sind spezifische Ziele der einzelnen Prioritäten und die unterschiedlichen Output- und Ergebnisindikatoren beliebig kombinierbar?

NEIN, die Output- und Ergebnisindikatoren sind den spezifischen Zielen der Prioritäten klar zugeordnet. Sie können daher nur jene Outputindikatoren wählen, die dem gewählten spezifischen Ziel zugeordnet wurden.

Sie sollten Ihre Projektoutputs und -ergebnisse so definieren, dass diese einerseits die geplanten Leistungen im Projekt gut widerspiegeln und andererseits mit den vom Programm vorgegebenen Output- und Ergebnisindikatoren zusammenpassen.

Die Outputindikatoren beziehen sich auf jene Outputs, die an das Programm zur Erreichung der Programmziele gemeldet werden. Üblicherweise setzen Projekte darüber hinaus weitere Detailoutputs um, welche nicht via Outputindikatoren (bzw. Ergebnisindikatoren) gemessen werden – diese Detailoutputs sind aber für die Umsetzung des Projektes dennoch wesentlich.

Muss zur Erfüllung des Kooperationskriteriums „Gemeinsames Personal“ eine Person bei mehreren Projektpartnerorganisationen tätig sein?

NEIN, das Kriterium ist erfüllt, sobald die Projektpartnerorganisationen eigenes Personal bei der Projektumsetzung zur Verfügung stellen.