Projektbewertung

Vor dem Start des Projekts erfolgt eine sorgfältige Bewertung der geplanten Ziele und Rahmenbedingungen des von Ihnen eingereichten Projekts.

Diese Bewertung dient dazu, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Entscheidung des Begleitausschusses zu schaffen.

Prüfung der Förderfähigkeit des Antrags, inklusive Prüfung der formalen Anforderungen

Durch die Prüfung der Förderfähigkeit des Projektantrags wird sichergestellt, dass der Projektantrag alle grundsätzlichen Kriterien des Programms erfüllt. Das Gemeinsame Sekretariat (GS) führt eine Prüfung des Projekts in seiner Gesamtheit durch, d.h. das GS prüft die Erfüllung von Voraussetzungen sowie Anforderungen durch das gesamte gemeinsame Projekt

Bewertung der Qualität und der grenzüberschreitenden Wirkung

Alle Projekte, die in der Phase der Kontrolle der Förderfähigkeit positiv bewertet worden sind, werden automatisch zur Bewertung der inhaltlichen Qualität des Projektantrags sowie der grenzüberschreitenden Wirkung weitergeleitet.

Tipp:

Die Selektionskriterien (verlinken) sind ein Anhang des Programmhandbuchs. Die Antragstellenden werden ermuntert, dies bereits vor der Projekteinreichung zu studieren