Phase der Dauerhaftigkeit

Im Falle einer Projektgenehmigung ist die Dauerhaftigkeit der Projektergebnisse auch nach Projektende je nach Projekttyp sicherzustellen – entsprechend der im Projektantrag beschriebenen Maßnahmen sowie eventuell zusätzlicher Auflagen, die im Laufe des Genehmigungsprozesses festgelegt und im EFRE-Fördervertrag verankert werden.

Kosten, die während dieser Phase zur Aufrechterhaltung oder Nutzung der Projektergebnisse nach Projektende entstehen, sind von der jeweiligen Projektpartnerorganisation selbst zu tragen.

Tipp: Die Anforderungen die Phase der Dauerhaftigkeit betreffend können im Programmhandbuch nachgelesen werden