Projektabschluss

Innerhalb von 7 Monaten nach dem Ende des letzten Berichtzeitraumes müssen Sie Ihr letzten Projektendbericht dem Gemeinsamesam Sekretariats vorlegen.

 

Tipp: Beachten Sie die Aufbewahrungspflichten! Die Dokumente sind mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren, gerechnet ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem die letzte Zahlung der Verwaltungsbehörde für das Projekt erfolgt ist. Im Falle von beihilferechtlich relevanten Projekten gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren ab dem Tag, an dem die Beihilfe gewährt wurde, aufzubewahren – sofern durch Steuergesetze oder weitere nationale bzw. europäische Vorschriften keine längere Aufbewahrungsfrist festgelegt ist. Weitere Informationen zum Projektabschlussfinden Sie im Programmhandbuch