Die Projektdurchführung hat in Einklang mit dem genehmigten Projektantrag sowie dem EFRE-Fördervertrag erfolgen.
Jegliche Abweichung vom ursprünglichen Projektplan bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Gemeinsame Sekretariat, die Verwaltungsbehörde oder den Begleitausschuss – abhängig von Art und Umfang der geplanten Änderung.
Stellt eine Projektpartnerorganisation den Bedarf für eine Änderung fest, ist sie verpflichtet, ihre Leadpartnerorganisation zu informieren.
Entsprechend dem Leadpartnerprinzip kann ausschließlich die Leadpartnerorganisation Änderungsanträge einreichen – und das gemeinsam für alle Projektpartnerorganisationen.
Tipp: Es gibt Abweichungen, wo Sie keinen Änderungsantrag stellen müssen. Diese Abweichungen dürfen keinen Einfluss auf die festgelegten Projektziele oder die geplanten Aktivitäten haben. Die Projektinhalte sind dabei entsprechend des Projektantrags umzusetzen. Eventuelle Budgetänderungen werden kumuliert und mit dem jeweils aktuell gültigen Budget im Projektantrag verglichen. Es kann zu mehreren Verschiebungen kommen, von denen keine die maximale Erhöhung einzelner Kostenkategorien über die 20%-Grenze auf Projektpartnerebene übersteigen darf. Weitere Informationen zu den Änderungen in den Projekten finden Sie im Programmhandbuch.