Das Verfahren zur Abrechnung von Personalkosten hat sich im Programm Interreg Österreich-Tschechien 2021-2027 gegenüber der vorangegangenen Förderperiode deutlich verändert. Personalkosten werden nun nicht mehr auf Basis tatsächlicher Kosten, sondern anhand von Einheitskosten abgerechnet. Das Ziel ist eine deutliche Vereinfachung und Beschleunigung der Kostenabrechnung und ihrer Kontrolle zu erreichen.
Im Programm sind 3 Standard-Leistungsgruppen (A, B und C) und 2 Sonder-Leistungsgruppen mit entsprechenden Stundensätzen und Monatssätzen festgelegt.
Leistungsgruppenmodell, inklusive Gruppendefinitionen und zugehörigen Funktionen sowie Beispiele für Projektrollen finden Sie hier.
Nähere Information zu Personalkosten auf Grundlage von Standardeinheitskosten finden Sie im "Leitfaden zur Einstufung von Personal in Leistungsgruppen".