Priorität 3 – Bildung, Kultur und Tourismus

Priorität 3 – Bildung, Kultur und Tourismus

Priorität 3 – Bildung, Kultur und Tourismus

Spezifisches Ziel 3.1: Bildung und Training

Maßnahmentypen: 

Maßnahmentyp 3.1a: Grenzübergreifende Zusammenarbeit zur Verbesserung des grenzübergreifenden Bildungsangebots von Kindergärten, Grundschulen, weiterführenden Schulen, Hochschulen und Berufsschulen

Ziel ist es, strategische Grundlage für die grenzübergreifende Bildung zu verbessern.

Beispiele für Aktivitäten:

  • Entwicklung von gemeinsamen/zweisprachigen pädagogisch/didaktischen Konzepten;
  • gemeinsame Bildungsprogramme (einschließlich digitaler Werkzeuge und Methoden - Lernumgebungen, Lernraumkonzepte, didaktische Maßnahmen, Umgang mit Online-Suche usw.).
Maßnahmentyp 3.1b: Gemeinsame Pilotmaßnahmen und Investitionen zur Verbesserung des grenzübergreifenden Bildungsangebots von Kindergärten, Grundschulen, weiterführenden Schulen, Hochschulen und Berufsschulen

Das Ziel die Umsetzung grenzübergreifender Initiativen auf Grundlage von relevanten Strategien und Austauschs von Know-how.

Beispiele für Aktivitäten:

  • gemeinsame Bildungsaktionen zu für den grenzübergreifeneden Raum relevanten Themen, insbesondere Umwelterziehung, Gesundheit und Pflege, digitale Fähigkeiten und technische Bildung;
  • gemeinsame Maßnahmen zur Anpassung von Fähigkeiten und Kenntnissen an künftige Beschäftigungsmöglichkeiten (z.B. Zukunftsthemen wie grenzübergreifende „erweiterte/virtuelle Realität“ und (soziales) Unternehmertum);
  • gemeinsame Aktionen zur Förderung der frühkindlichen Bildung;
  • gemeinsame Maßnahmen zur Unterstützung der Grund-, Sekundar- und Hochschulbildung;
  • gemeinsame Maßnahmen zur Unterstützung der Berufsorientierung junger Menschen;
  • gemeinsame Maßnahmen zur Verbesserung der Harmonisierung des Berufsbildungssystems, um den Anforderungen des gemeinsamen Arbeitsmarktes gerecht zu werden;
  • gemeinsame Maßnahmen zur Verbesserung der Harmonisierung von Bildung und Qualifikationen (insbesondere Sekundarschulen, Hochschulbildung, Berufsschulen).

Spezifisches Ziel 3.2: Kultur und Tourismus

Maßnahmetypen:

Maßnahmentyp 3.2a: Grenzübergreifender Wissens- und Datenaustausch zur Förderung der Widerstandsfähigkeit des Tourismus- und Kultursektors

Ziel ist die Schaffung einer soliden Informationsbasis über die Hauptmerkmale des touristischen Kapitals und der touristischen Dienstleistungen im Grenzgebiet; die Identifizierung von (für die grenzübergreifende Region strategischen) Schlüsselthemen für das Kultur- und Naturerbes und den Tourismus; und schließlich die Diversifizierung der touristischen Angebote durch integrierte Tourismuskonzepte für bekannte und weniger bekannte Tourismusdestinationen (z.B. zur Abmilderung der Saisonalität, zur Verlängerung der Tourismussaison, zur Lenkung von Touristenströmen, zur Vermeidung von „Übertourismus“) zu fördern.

Beispiele für Aktivitäten:

  • gemeinsame Entwicklung von strategisch eingebetteten Schlüsselthemen des immateriellen und materiellen Kultur- und Naturerbes;
  • gemeinsame Erarbeitung von Schlüsselthemen für eine nachhaltige und grüne Tourismusentwicklung;
  • gemeinsame Entwicklung von Kompetenzen in Richtung einer grüneren und digitalen Ausrichtung des Sektors, um die Widerstandsfähigkeit und langfristig die Nachhaltigkeit des Sektors zu stärken;
  • Kombination der Expertise und der Kompetenzen nationaler Akteure (z. B. großer nationaler Museen) mit der Expertise regionaler Akteure;
  • Einführung gemeinsamer Verfahren zum systematischen Monitoring von Besucherzahlen, um gemeinsamen Managementpläne gezielt umzusetzen.
Maßnahmentyp 3.2b: Gemeinsame Pilotaktionen und Investitionen zur Förderung der Resillienz des Tourismus- und Kultursektors

Ziel ist die Vorbereitung und Umsetzung gemeinsamer Lösungen und Pilotaktionen, einschließlich Investitionen in Kultur- und Naturerbestätte.

Beispiele für Aktivitäten:

  • gemeinsame Maßnahmen zum Wiederaufbau bzw. zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Gastgewerbes in der Region, um besser auf künftige Krisen vorbereitet zu sein bzw. um zur Erholung von der COVID-19-Krise beizutragen;
  • gemeinsame Investitionen in Schlüsselthemen einer nachhaltigen Tourismusentwicklung sowie in immaterielle und materielle Kultur- und Naturerbe, auf Grundlage eines soliden strategischen Rahmens;
  • gemeinsame Digitalisierung von Produkten des Kultur- und Naturerbes zur besseren Erreichung verschiedener Zielgruppen;
  • gemeinsamer Ausbau und Anpassung (z.B. im Hinblick auf Barrierefreiheit) oder Instandhaltung von touristischer Infrastruktur mit Schwerpunkt auf Qualitätsentwicklung und Förderung gemeinsamer Angebote, um eine höhere Resilienz im Tourismussektor zu erreichen;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit im Destinationsmanagement und Schaffung gemeinsamer (grenzübergreifender) Reiseziele unter einem gemeinsamen Label mit aktiver gegenseitiger Werbung, mit spezifischem Fokus auf „grüne“ Tourismusziele und auf weniger bekannter Tourismusdestinationen mit hohem Potenzial;
  • Durchführung gemeinsamer Ausbildungsmaßnahmen für Akteure aus den Bereichen Tourismus und Kultur;
  • Förderung eines gemeinsamen hochwertigen Tourismusmarketings, das den Anforderungen des digitalen Wandels Rechnung trägt, mit speziellem Fokus auf eine vermehrt grüne und nachhaltige Ausrichtung des Sektors.