Über die Projekte, die erfolgreich alle Phasen der Bewertung durchlaufen haben, entscheidet der Begleitausschuss in seiner Sitzung. (Link zu BA Mitglieder)
Der Begleitausschuss kann ein Projekt:
- genehmigen
- mit Auflage(n) genehmigen
- ablehnen
- Information über die Entscheidung des Begleitausschusses über ein Projekt
Vorläufige Informationen über die Beschlüsse des Begleitausschusses werden den Leadpartnerorganisationen nach der BA-Sitzung durch das GS zur Verfügung gestellt. Das GS verschickt schriftlich nach der Protokollgenehmigung die Bekanntmachung des Ergebnisses an alle Leadpartnerorganisationen der einzelnen Projekte, die in der Sitzung des BAs behandelt wurden. Im Schreiben an die Leadpartnerorganisationen genehmigter Projekte wird gegebenenfalls auch die Liste der durch den BA festgesetzten Auflagen angeführt. Im Falle einer Ablehnung beinhaltet dieses Schreiben auch eine Begründung der Ablehnung.
- EFRE-Fördervertrag
Der EFRE-Fördervertrag wird unterfertigt, sobald etwaige durch den Begleitausschuss definierte Auflagen erfüllt sind. Er enthält Angaben zur Höhe und zum Zweck der Förderung und eine Identifizierung der Leadpartnerorganisation sowie der weiteren Projektpartnerorganisationen – wie auch die Zuordnung der zuständigen Kontrollstellen je Projektpartnerorganisation. Im Fördervertrag werden weiters die Bedingungen für die Durchführung des Projekts, die Rechte sowie die Verpflichtungen der Leadpartnerorganisation geregelt.
Tipp: Anforderung die nationale Kofinanzierung betreffend sind im Programmhandbuch enthalten. Tschechische Projektpartnerorganisationen können für die Kofinanzierung einen Zuschuss aus dem Staatshaushalt der Tschechischen Republik, aus dem Kapitel des Ministeriums für Regionale Entwicklung, beantragen (siehe Programmhandbuch (verlinken