Projektumsetzung und Kontrolle

Das Reporting ist ein zentraler Bestandteil des Projektmanagements und erfordert die aktive Mitwirkung der gesamten Projektpartnerschaft. Beachten Sie, dass bei der Projektumsetzung stets die Vorgaben der Gemeinsamen Förderfähigkeitsregeln (verlinken) und des Programmhandbuchs einzuhalten sind.

Partnerberichte


Alle Partnerorganisationen sind verpflichtet, regelmäßig strukturierte Berichte zum inhaltlichen und finanziellen Fortschritt ihres jeweiligen Projektanteils über das System Jems  einzureichen. Die Ausgaben werden im Rahmen dieser Berichte durch die zuständige Kontrollstelle geprüft – stets in Verbindung mit der Überprüfung des inhaltlichen Projektfortschritts.

Tipp: Eine Anleitung zum Ausfüllen des Partnerberichts finden Sie im Jems - Leitfaden für Projektpartnerorganisationen 

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Einhaltung des Vergaberecht bei abrechnen von Ist-Kosten verpflichtet sind. Die vorgelegten Ist- Kosten müssen in einer separaten Rechnungsführung oder mittels geeignetem Rechnungsführungscode dem Vorhaben zuordenbar sein. Das Programm bekennt sich zu einer aktiven Betrugsbekämpfung und empfiehlt daher stets, auf die Vermeidung von Doppelförderung/ -finanzierung und von Interessenskonflikten zu achten.

 

Projektberich

Anschließend fasst die Leadpartnerorganisation die Partneraktivitäten zusammen und erstellt einen Gesamtbericht zum Projektverlauf für den jeweiligen Berichtszeitraum. Dieser Bericht deckt sowohl die inhaltlichen als auch finanziellen Fortschritte auf Projektebene ab.

Tipp: Eine Anleitung zum Ausfüllen des Projektberichts finden Sie im Jems - Leitfaden für Projektpartnerorganisationen 

 

Auszahlungen

Die EFRE-Mittel werden auf Grundlage eines Auszahlungsantrags, der ein Teil des Projektberichts ist, ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt immer in Euro. Die Leadpartnerorganisation ist verpflichtet, die entsprechenden Anteile der erhaltenen EFRE-Mittel innerhalb von 14 Kalendertagen auf die Konten der jeweiligen Projektpartnerorganisationen zu überweisen.

Hinweis: Gegebenenfalls kann das Projekt durch die Prüfbehörde/ Prüfstelle oder weitere Behörden geprüft werden (siehe Programmhandbuch). Achten Sie bitte stets auf eine akkurate Dokumentation alle Unterlagen das Projekt betreffend.